Kleintierpraxis Stiefel-Meinicke

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EU – Heimtierausweis und Auslandsreisen

Für Reisen ins Ausland mit Ihrem Tier sind besondere Regelungen zu beachten. So sind bestimmte Impfungen oder Parasitenbehandlungen vor der Einreise in einige Länder Pflicht. Außerdem wurde am 03.07.2004 der EU-Heimtierausweis eingeführt, der für alle Tiere vorgeschrieben ist, die innerhalb der EU transportiert werden sollen. Seit dem 29.12.2014 gelten neue Bestimmungen für diesen Ausweis, der nicht mehr nur einen Impfpass darstellt, sondern inzwischen die Funktion eines Personalausweises bzw. Reisepasses für Hunde, Katzen und Frettchen übernommen hat.

Wir sind vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LANUV) ermächtigt, diesen Ausweis auszustellen und beantworten Ihnen natürlich gern alle Fragen zu Bestimmungen, Gesundheitsgefährdungen und Vorsorgemaßnahmen, damit sie beruhigt mit Ihrem Tier verreisen können.

15.05.2024

Unsere Praxis unterstützt
Tierärzte ohne Grenzen e.V., die Tollwut in Ostafrika auszurotten.

Machen Sie mit und retten Sie Leben!