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EU – Heimtierausweis und Auslandsreisen

Für Reisen ins Ausland mit Ihrem Tier sind besondere Regelungen zu beachten. So sind bestimmte Impfungen oder Parasitenbehandlungen vor der Einreise in einige Länder Pflicht. Außerdem wurde am 03.07.2004 der EU-Heimtierausweis eingeführt, der für alle Tiere vorgeschrieben ist, die innerhalb der EU transportiert werden sollen. Seit dem 29.12.2014 gelten neue Bestimmungen für diesen Ausweis, der nicht mehr nur einen Impfpass darstellt, sondern inzwischen die Funktion eines Personalausweises bzw. Reisepasses für Hunde, Katzen und Frettchen übernommen hat.

Wir sind vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LANUV) ermächtigt, diesen Ausweis auszustellen und beantworten Ihnen natürlich gern alle Fragen zu Bestimmungen, Gesundheitsgefährdungen und Vorsorgemaßnahmen, damit sie beruhigt mit Ihrem Tier verreisen können.

Liebe Kunden

Auch Tierärzte brauchen mal Urlaub!

Aus diesem Grund findet vom

30.05.2026 bis einschließlich 14.06.2026

keine Sprechstunde statt.

In dringenden Nofällen wenden Sie sich in dieser Zeit bitte an die Praxis von

Frau Dr. Schwartpaul Tel.: 05378/1213.

Hier erfahren sie auch die jeweiligen Nacht- und Wochenendnotdienstregelungen.

Ab Montag dem 15.06.2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.